Liebe Mitarbeiter des Diakonischen Werks,
die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. hat gemäß § 2 Absatz 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes DW.EKM (ARRG-DW.EKM) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Mai 2015, geändert durch Kirchengesetz vom 30. November 2019 in der Sitzung vom 15. Juni 2022 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen:
Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR) in der Fassung Mitteldeutschland – Stand: Juni 2022 – werden wie folgt geändert.
Alle weiteren Informationen könnte Ihr der PDF-Datei entnehmen.
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