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Kinderkrankengeld Corona

In den letzten Wochen kam an verschiedenen Stellen die Frage zum Kinderkrankengeld in Verbindung mit Corona auf. Einige Mitarbeiterinnen hatten auch schon probiert es in Anspruch zu nehmen, ohne Erfolg. Jetzt scheint es zu funktionieren.

 

Anspruch auf Kinderkrankengeld bei Ausfall der Betreuung auch für gesunde Kinder:

Im Zusammenhang mit dem Ausfall von Betreuungsmöglichkeiten durch Corona-bedingte Maßnahmen wurde eine Ausweitung des Anspruches auf das so genannte „Kinderkrankengeld“ beschlossen. Die Regelung tritt rückwirkend zum 5. Januar in Kraft 

Mit der neuen Regelung erhalten Eltern im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), die Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder nur eingeschränkten Zugang hat.

Die gesetzliche Regelung findet sich in § 45 Abs. 2a und 2b SGB V. Elternteile, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können im Jahr 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind 20 statt 10 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage. Für pandemiebedingte Betreuungen vor dem 5. Januar ist kein Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V, sondern die Entschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG, zu leisten.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat eine Seite mit Fragen und Antworten zu dem Thema erstellt. Ebenfalls vom BMFSFJ wurde eine Musterbescheinigung, mit dem die betreuende Einrichtung den Ausfall bestätigen muss, als ausfüllbares PDF-Formular erstellt.

 

Der Antrag selbst ist bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Anträge erhalten betroffene Dienstnehmende in den Geschäftsstellen ihrer Krankenkasse oder online in dem jeweiligen Internetauftritt, zum Beispiel bei der AOK Plus. 

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