MAV Sitzung zum Lockdown

Liebe KollegInnen,

 

in unserer letzten Sitzung waren die Auswirkungen des Lockdowns auf unser Werk das Hauptthema. Gemeinsam mit Herrn Münscher-Paulig wurden die verschiedenen Situationen der Bereiche besprochen und Lösungswege diskutiert.

 

Zusammenfassend heißt das, es gibt individuelle Lösungen je nach Einsatzort und die Anwendung von Minusstundenaufbau im Rahmen unserer Arbeitszeitkonten.

 

Wenn im jeweiligen Arbeitsbereich genügend Arbeiten anfallen, dass alle Arbeitsstunden dafür verwendet werden können, dann brauchen auch keine (bzw. kaum) Minusstunden aufgebaut werden. 

Wo es nicht zutrifft, greift unser Arbeitszeitkonto. Dieses ist laut der schon lange bestehenden Dienstvereinbarung gedeckelt auf 50h. Da es nicht für alle MitarbeiterInnen (aus verschiedenen Gründen) leicht und möglich ist Minusstunden wieder auszugleichen, ist die Deckelung als Maximum zu verstehen. 

Jemand der z.B. 30h arbeiten geht, könnte prinzipiell in 1,5 Monaten dies wieder ausgleichen, wenn er 1,5 Monate Vollzeit mit 40h geht.

Jemand der bereits 40h arbeitet, hat nur eine geringe Chance, da es wenig Möglichkeiten gibt, dies im Anschluss wieder auszugleichen. Soweit uns bekannt ist, gibt es einige MitarbeiterInnen mit 40h, die von aktuellen Einschränkungen betroffen sind. Für diese Personen wird in individuellen Gesprächen eine Lösung gefunden werden.

 

Um die Entscheidung besser einzuordnen, hier ein Einblick in die Diskussion der letzten Sitzung:

 

Wir haben Bereiche die gar keine Arbeit in ihrem Tätigkeitsfeld aufnehmen können, einige mit ein paar Stunden weniger als normal, einige können unverändert ihre Arbeit fortsetzen. Es gibt also keine eine Lösung für alle.

 

Minusstunden für spätere Zeiten aufzubauen ist auch ein wohlwollendes Signal, dass man gemeinsam Lösungen in der Krise angeht. Denn die Kommunen und der Landkreis drängen nicht zu Kurzarbeit, sondern zahlen (noch) vollumfänglich weiter. Genau genommen bekommt jede/r Mitarbeiter/In in diesen Finanzierungsformen volles Gehalt, ob er/sie die Stunden bringt oder nicht. Das ist gut und richtig, da niemand Schuld an der Situation hat und wir können dankbar sein, dass es bis auf eine Stelle noch keine Kürzungen gibt, obwohl man es könnte. Und doch verlangt es danach, dass jede/r selbst im Rahmen seiner Möglichkeiten die Hand reicht, Minusstunden aufbaut, wenn es weniger Arbeit gibt oder sich engagiert in Bereichen, wo Hilfe nötig ist. Niemand ist zu letzterem verpflichtet, aber muss es erst eine Verpflichtung geben, damit es getan wird? 

 

Es gibt Arbeitsbereiche, wo kaum Arbeiten liegen geblieben sind, die man jetzt erledigen kann, da es die Arbeit nicht hergibt oder diese schon im letzten Lockdown erledigt wurden. Wenn hier keine Minusstunden aufgebaut werden oder andere Arbeitsbereiche gefunden werden und der aktuelle Lockdown länger geht, wird es ggf. weitere Schritte geben müssen. Einige Arbeitsbereiche müssen derzeit sehr detailliert den Finanzierungsstellen schriftlich nachweisen, was sie jeden Tag machen. Das führt auch zu berechtigten Zukunftssorgen bei einigen.

Zudem wird schwierig werden, wenn mehrere "Geldgeber" ihre Zahlungen auf den aktuellen verminderten Bedarf anpassen oder gar langfristig kürzen. Es gibt Projekte, deren Zukunft unsicher ist. Wenn das Geld knapp wird, entfallen Kürzungen oftmals auf den sozialen Bereich.

In Bereichen wie z.B. Küche, die sich selbst finanzieren, kann die Situation schnell kritisch werden, wenn der Lockdown länger anhält.

 

Auch das Kurzarbeitergeld war ein Thema, was sich essentiell auf die Entscheidung ausgewirkt hat.

Es ist aus mehreren Gründen nicht ganz sicher, ob unser Werk Kurzarbeitergeld genehmigt bekommen würde.

Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.

 

Grundsätzlich ist das Ziel von Kurzarbeit, dass Beschäftigte vorübergehend weniger Stunden leisten, um nicht gekündigt zu werden. Von Kündigung ist derzeit niemand bedroht, da die Gelder seitens der Kommunen und anderer Geldgeber noch umfassend gezahlt werden.

 

Mindestens ein Drittel aller Angestellten müssen von der Kurzarbeit und einem Entgeltausfall von jeweils mindestens 10 Prozent des monatlichen Bruttogehalts betroffen sein. Das müsste bei uns geprüft werden.

 

Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist u.a. auch das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls, der nicht vermeidbar ist. Dieser Unvermeidbarkeit stehen die Aussagen einiger Bereiche entgegen, dass man noch viele Arbeiten erledigen kann, die vorab liegen geblieben sind.

Ein Arbeitsausfall ist auch vermeidbar, wenn er durch im Betrieb zulässige Arbeitszeitschwankungen vermieden werden kann.

Da Zeitkonten, wie wir sie haben, Schwankungen der Arbeitszeit abbilden, sind Zeitkonten fast immer vor der Beantragung von Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen. Teilweise entsteht eine Verpflichtung zum Abbau von Plusstunden eines Zeitkontos im Zusammenhang mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld.

Also, alles nicht ganz einfach einzuschätzen, ob es das Geld geben würde.

 

Wir waren zudem der Ansicht, dass Kurzarbeitergeld von 60 bzw. 67% des Lohns für die meisten MitarbeiterInnen nicht die beste Lösung ist, da sie auf das Geld angewiesen sind. Man bekommt nur einen Teil seines Einkommensverlusts in Form von Kurzarbeitergeld erstattet.

Ein Rechenbeispiel: EG 7, 30h sind ca. 2083€ brutto, ohne Kinder, Zuschläge,.... Bei Reduktion auf 20h/Woche wären es ca. 1390€ brutto. Reguläres netto, von Steuerklasse 1 ausgehend, sind ca. 1483€. Netto mit Kurzarbeitergeld wären ca. 1322€. Also rund 160€ netto weniger pro Monat würden entstehen. Viel Geld für die meisten von uns.

Ihr könnt sicher sein, sollte die Kurzarbeiterregelung unvermeidbar werden, wird auch zu diesem Mittel gegriffen werden.

 

Ein weiterer Diskussionsinhalt war die Gehaltsreduktion. MitarbeiterInnen, die aufgrund des Bedarfs seit einiger Zeit z.B. 30h bezahlt bekommen haben und einen Vertrag z.B. über 25h haben, könnten nun derzeit laut Vertrag entlohnt werden. Das ist rechtlich natürlich möglich. Da auch hier die Lohnminderung ansteht, sahen wir in Minusstunden eine größere Verhältnismäßigkeit gegeben.

Wenn MitarbeiterInnen lieber ihre Stunden und damit Lohn reduzieren wollen, werden wir als MAV nicht im Weg stehen. Das müsste dann in Einzelgesprächen mit der GF diskutiert werden. 

 

Auch die eventuell mögliche Inanspruchnahme der Entschädigung durch Bund und Land für Lohnausfall durch Kinderbetreuung wird derzeit geprüft.   

 

Uns allen ist bewusst, dass diese sachliche Schilderung der Situation der emotionalen Betrachtung nicht standhalten kann. 

Viele von uns sind vielfach betroffen, belastet und haben einfach Sorgen.

 

Wir können nur versuchen dies als Gemeinschaft durchzustehen, sich gegenseitig so gut es geht zu helfen und über den eigenen Bereich hinauszublicken, um gute Lösungswege zu finden.

Wenn wir als Diakonisches Werk Signale in alle Richtungen setzen, es gemeinsam durchzustehen, ist das vermutlich eine gute Strategie.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0