Gestern wurden im Sicherheitsausschuss die neuen Betriebsärzte, Dr. Baudendiestel und Frau Dr. Ziegler vorgestellt: Hier könnt ihr mehr über die Praxis erfahren: https://www.ihr-betriebsarzt.com/.
Ein Sicherheitsausschuss ist quasi Pflicht, Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), einen Arbeitsschutzausschuss in ihrem Betrieb bilden. Der bringt im Wesentlichen die im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten.
Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses sind:
Geschäftsführer
zwei MAV-Mitglieder
Betriebsarzt
Fachkraft für Arbeitssicherheit
EinrichtungsleiterInnen der Pflegeheime und Demenz WG
Bereichsleitung Kita
Aufgaben des Ausschusses:
Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb
Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen
Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen
Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben
Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms
Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe
Gestern wurden auch die Termine für noch offene Gefährdungsbeurteilungen gemacht sowie die ersten Termine für die Betriebsärzte in den Einrichtungen. Details und Zeitpläne erfahrt ihr dann von euren Leitungskräften.
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