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Neue Betriebsärzte

Gestern wurden im Sicherheitsausschuss die neuen Betriebsärzte, Dr. Baudendiestel und Frau Dr. Ziegler vorgestellt: Hier könnt ihr mehr über die Praxis erfahren: https://www.ihr-betriebsarzt.com/.

Ein Sicherheitsausschuss ist quasi Pflicht, Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), einen Arbeitsschutzausschuss in ihrem Betrieb bilden. Der bringt im Wesentlichen die im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten.

Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses sind:

Geschäftsführer

zwei MAV-Mitglieder

Betriebsarzt

Fachkraft für Arbeitssicherheit

EinrichtungsleiterInnen der Pflegeheime und Demenz WG

Bereichsleitung Kita

Aufgaben des Ausschusses:

Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb

Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen

Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen

Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben

Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms

Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe

 

Gestern wurden auch die Termine für noch offene Gefährdungsbeurteilungen gemacht sowie die ersten Termine für die Betriebsärzte in den Einrichtungen. Details und Zeitpläne erfahrt ihr dann von euren Leitungskräften.

 

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