Corona

Es gibt regelmäßig Informationen durch die Diakonie Mitteldeutschland, GAMAV und andere, die euch hier weiterleiten. Für Fragen bezüglich Stand in unserem Werk stehen wir euch zur Verfügung.


Durchgestellt!- Redaktion@MAV-EKM.de, 25.03.2020
Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter, sehr geehrte Damen und Herren,
hier ein kurzer Überblick über aktuelle Meldungen der letzten Woche:
20.03.2020 Kurzarbeit während der Pandemie- Faktenblatt durch die Kanzlei
Baumann- Czichon zur Verfügung gestellt
23.03.2020 Kurzarbeit- Informationen durch die Bundesagentur für Arbeit
www.ag-mav.org
24.03.2020 Hygieneschutz ist Arbeitsschutz
25.03.2020 Beschlüsse in der Corona- Krise
www.arbeitsrecht.de
18.03.2020 Corona: So geht es den Pflegerinnen und Pflegern gerade
21.03.2020 Corona und Arbeitsrecht: FAQ für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer
www.dgb.de


 Newsletter 11/2020 EKM

Sehr geehrte Mitarbeitende und Leitende in den diakonischen Einrichtungen in der Diakonie Mitteldeutschland,

 hier unsere aktuellen Informationen, Fundstellen und Hinweise im Umgang mit der Corona-Pandemie. 

 

Betriebswirtschaftlicher Leitfaden des VdDD zu den heute beschlossenen Rettungsschirmen

 

Mit der heute erfolgten Zustimmung des Bunderates sind mehrere Gesetzesvorhaben - darunter der Rettungsschirm für Sozialunternehmen - auf den Weg gebracht worden. Ein neuer betriebswirtschaftlicher Leitfaden des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) soll Fragen in Zusammenhang mit der Corona Pandemie bzw. den Rettungsschirmen beantworten. Diesen Leitfaden können wir mit ausdrücklicher Zustimmung des VdDD zur Verfügung stellen.

 

Gesetzliche Unfallversicherung und Infektion mit Covid19

 

Die Zahl der an Covid-19 erkrankten Personen steigt täglich weiter. Leider sind davon auch Mitarbeitende in diakonischen Unternehmen betroffen. in der heutigen Arbeitsrechtlichen Information wird darüber informiert, in welchen Fällen eine Infektion mit Covid-19 ein Arbeitsunfall sein kann und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben.

 

Vereinfachung der Kontakte zwischen Arztpraxen und Einrichtungen und Diensten

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung teilt mit, dass bei medizinischer Notwendigkeit Folge-Arzneimittelverordnungen (Wiederholungsrezepte), Überweisungsscheine und/ oder andere ärztliche Verordnungen ausgestellt und per Post an den Versicherten versendet und abgerechnet werden können. Konkret betrifft das Folgeverordnungen für Arzneimittel, Krankenbeförderung, häusliche Krankpflege und Überweisungsscheine. Voraussetzung für die Ausstellung ist laut Rundschreiben, dass der bzw. die Versicherte im laufenden Quartal oder im Vorquartal in der Arztpraxis vorstellig war. Der Beschluss tritt in Kraft, sobald das Unterschriftenverfahren im Bewertungsausschuss abgeschlossen ist und gilt bis zum 30. Juni. 

 

Empfehlungen der Kassenverbände und GKV-Spitzenverband für den Heilmittelbereich

 

Die Kassenverbände weisen darauf hin, dass die Fristen zur Erbringung der Leistungen im Heilmittelbereich aktuell ausgesetzt werden. So entstehen Versicherten keine Nachteile bei längerer Unterbrechung der Therapie aufgrund der Corona-Pandemie. Weiterhin können Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie mit Ausnahme der Schlucktherapie, der Ergotherapie und einige Behandlungen der Physiotherapie für die Bewegungstherapie/ Übungsbehandlung über Video erfolgen und Ernährungsberatung als Telefonberatung gegeben werden.

 

 

Pflegebevollmächtigter mit FAQs zu Corona für die stationäre und ambulante Pflege

 

Um eine Hilfestellung zu geben und lange Recherchen für Antworten auf Fragen zu vereinfachen, hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten zusammengestellt. Die FAQ werden regelmäßig aktualisiert.

 

 

Pflegekräfte auf Zeit gewinnen mit der Plattform #pflegereserve

 

Auf der Plattform #pflegereserve können sich seit dem 25. März examinierte Fachkräfte aus der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege, die aktuell nicht in einem Pflegeberuf arbeiten, registrieren und ihre Bereitschaft kundtun, während der Covid-19-Krise in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einem gesondert eingerichteten Notfallkrankenhaus einzuspringen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wiederum können auf der Plattform ihren Bedarf anmelden und auf die registrierten Pflegekräfte zugehen.

 

 

Erstattungsverfahren für in Not geratene Pflegeeinrichtungen – Antrag muss bis 31. März gestellt werden!

 

Parallel mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz treten voraussichtlich auch die damit zusammenhängenden Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen in Kraft.

 

Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat in dieser Woche im Eilverfahren mit den Bundesvereinigungen der Träger stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen das Nähere für das Kostenerstattungsverfahren geregelt, das heißt das Erstattungs- und Nachweisverfahren und das dazugehörige elektronische Antragsdokument. Nach unserem Wissen ist die Abgabefrist am Ende des jeweiligen Monats, also am kommenden Dienstag für den Monat März. Sobald uns die Antragsdokumente vorliegen, werden wir Ihnen diese (geplant am Montag) in einer extra Mail zusenden. Bitte planen sie die Bearbeitung und Abgabe des Antrags auf elektronischem Wege bis spätestens Dienstagabend ein!

 

Werkstätten fertigen Behelf-Mund-Nasen-Schutz

 

Trotz der derzeitigen schwierigen Situation rund um die Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung ist es sehr wichtig, sowohl die leistungsberechtigten Personen als auch die Mitarbeitenden in den Diensten und Einrichtungen auch „nur“ mit Behelf-Mund-Nasen-Schutz vor möglichen Ansteckungen zu schützen. Aus diesem Grund werden bereits in einigen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen derartige Schutzmasken hergestellt. Falls Sie dazu Fragen haben oder gar eine Bestellung aufgeben wollen, können Sie sich an die Verantwortlichen in den Werkstätten wenden, die wir nach heutigem Stand in einer Liste zusammengefasst haben.

 

Bitte beachten Sie, dass die Herstellung und der Gebrauch auf eigene Gefahr erfolgt und der Behelf-Mund-Nasenschutz weder geprüft noch zertifiziert ist. Er stellt lediglich ein Hilfsmittel dar!

 

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