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Entgeltverhandlungen 2019

Zunächst hatten wir diesen Beitrag auf unserer Startseite. 2021 wurde es nun zeit ihn zu verschieben und wir haben ihn chronologisch im Blog zum jederzeit Nachlesen eingetragen.

Schlichterspruch Mai 2019

Durch den Schlichterspruch gibt es nun einen Entgeltvertrag. Einen Auszug findet ihr hier, die gesamte AVR weiter unten.

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Stand der Entgeltverhandlungen März 2019

Hier https://www.dienstgeber-mitteldeutschland.de/1771-2/ und http://www.mav-ekm.de/ könnt ihr lesen, warum es aktuell keine Fortschritte gibt.

 

Wir versuchen es zu erklären:

Es gibt eine Kommission für die Verhandlungen, die ARK. Darin sitzen Arbeitgeber (also Geschäftsführer: innen von Werken) und ArbeitnehmerInnen (die GAMAV http://www.gamav-ekm.de/, Personen aus der Gesamtmitarbeitervertretung), jeweils 5 Vertreter: innen. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern. Vorsitzender der ARK der Diakonie Mitteldeutschland ist gegenwärtig Timo Kucharicky.Jedes Jahr sprechen sie über das Thema, in den letzten Jahren konnte man sich jedoch nicht einigen. Es hat immer ein Schlichter das Problem geregelt und die Entgeltsteigerung festgelegt.

Seit 2018 ist es schwierig, denn der Schlichter sagt, dass müssen beide Parteien auch mal allein regeln können.Es gab eine Forderung von ca. 16% Entgeltsteigerung und ein anfängliches Angebot von 1,9%, welches von beiden Seiten abgelehnt wurde. Es gab dann weitere Angebote der Arbeitgeberseite, die auch abgelehnt wurden. Seitdem kam keine Verhandlung mehr zustande. Aktuelles Angebot der Arbeitgeberseite sind 8,4% Steigerung in 2,5 Jahren (3,5% zum 1. April 2019; 2,9% ab 2020 und 2,0 % ab 2021). Ohne Verhandlung kann aber nichts beschlossen werden.

 

Außer um den Lohn geht es bei den Diskursen auch um eine 39h Woche, Altersteilzeit und um die Abschaffung des kirchenüblichen "Dritten Wegs".

Was bedeutet "Dritter Weg"?

Es ist ein Selbstverwaltungsrecht, welches die Kirchen seit der Weimarer Verfassung haben. Zur Erklärung: beim 1. Weg legen die Arbeitsbedingungen einseitig die Arbeitgeber fest, beim 2. Weg werden die Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Beim 3. Weg erfolgt die Festsetzung der Arbeitsbedingungen im Sinne einer Dienstgemeinschaft in einer arbeitsrechtlichen Kommission. Die ist paritätisch mit Dienstnehmern und Dienstgebern besetzt.

 

Es bedeutet auch, wir haben keinen Betriebsrat sondern eine Mitarbeitervertretung, das Prinzip der Dienstherrengemeinschaft existiert, Mitarbeiter arbeiten in Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen und die Löhne und andere grundlegende Arbeitsbedingungen werden in der ARK verhandelt ohne Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung). Es heißt, es ist unvereinbar mit dem Dienst am Nächsten, „Gott kann man nicht bestreiken“.

Beteiligung und Engagement der Mitarbeitenden sind in der Diakonie grundlegend. Der Einsatz für den Nächsten verbindet praktische Tätigkeiten und Leitungsaufgaben in einer Dienstgemeinschaft. Das kirchliche Arbeitsrecht trägt diesem gemeinsamen Anliegen Rechnung. Kirche und Diakonie setzten auf den Dritten Weg als modernen Weg der Sozialpartnerschaft. Denn dieser bedeutet Konsens statt Arbeitskampf, Ausgleich statt Machtdemonstration.

 

Das hat natürlich Einfluss auf die Art und Weise der Austragung von Interessenkonflikten, was unterschiedlich bewertet wird.

 

Man kämpft nun aktuell dafür, dass der 3.Weg abgeschafft wird. Man möchte auf den 2.Weg wechseln. Das bedeutet u.a., Tarifverträge, die über die Gewerkschaft Ver.di verhandelt werden, Streikrecht und gleicher Maßstab und gleiche Rechte für MitarbeiterInnen bei kirchlichen Arbeitgebern wie für alle anderen ArbeitnehmerInnen in Deutschland.

 

Das Thema wird heiß diskutiert, Deutschlandweit in Sitzungen verhandelt. Eine Aufhebung würde für alle gelten, Caritas, Kirche, Diakonie u.a. kirchliche Träger. Es gibt sehr unterschiedliche Meinungen über die Vor- und Nachteile. Manche möchten die Sonderregelung behalten und andere nicht.

Deswegen ist es so schwer sich gerade beim Thema Löhne zu einigen. Es geht eben nicht nur darum, sondern um viel mehr.

 

Was kann jeder tun?

- sich eine eigene Meinung bilden und diese vertreten

- diese seiner MAV mitteilen, wenn man möchte

- sich seiner Werte und Wünsche bewusst werden und in realistischen Zusammenhang mit seiner Arbeit, seinem Umfeld               bringen

- die Vertreter: innen in der GAMAV über die eigene Sichtweise zu informieren und/ oder zu Verhandlungen überzeugen und/

  oder bitten aufeinander zuzugehen.

 

Alle Forderungen müssen am Verhandlungstisch geklärt werden. Ohne Einigung geht es nicht, da wir gesamtheitlich organisiert sind und einen gemeinsamen Entgeltvertrag für Mitteldeutschland haben. 

 

Wichtig zu wissen ist, wenn ihr hört, als Mitarbeiter: in der Diakonie oder Kirche darf man nicht in der Gewerkschaft sein- das stimmt nicht. Es steht jedem frei Mitglied bei Ver.di zu werden.

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